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Gerichtsverhandlung
Nachdem der Narrenbaum so gegen 16.30 Uhr an seinem Stammplatz steht, zieht das Narrengericht in die Jahnhalle um dort Gericht zu halten. Diese Sitzung findet Interesse und Zuspruch weit über die Grenzen Stockachs hinaus.
Nicht nur der bissigen Rede des Klägers und des engagierten Plädoyers des Fürsprechs wegen, sondern auch
wegen der mittlerweile stattlichen Anzahl an namhaften Prominenten aus Politik, Unterhaltung und Gesellschaft, die bisher ein grobgünstiges Urteil über sich ergehen lassen mußten, erfreut sich die traditionell
närrische Gerichtsverhandlung großer Besucherzahlen. Die knapp zweistündige Verhandlung wird zudem seit Jahren zeitversetzt im Fernsehen (20.15 Uhr Südwest3) übertragen.
Die Verhandlung gliedert sich in drei Hauptteile. Nachdem das Hohe Kollegium eingezogen ist, wird dem Beklagten durch den Kläger vor Gericht die Klageschrift vorgetragen. Dabei werden sowohl politische als auch private Verfehlungen vorgetragen.
Im Anschluss hält der Fürsprech (Verteidiger) sein Plädoyer zu Gunsten des Beklagten.Dieser wiederum darf sich natürlich auch vor dem Gericht äußern und dessen eigene Verteidigung ist letztlich auch der Höhepunkt der jeweiligen Verhandlung.
Am Ende steht neutral und unabhängig der Urteilsspruch der Gerichtsnarren, welcher vom Narrenrichter verkündet und begründet wird.
Alle männlichen Beklagten werden danach feierlich in die Scharr der Stockacher Laufnarren aufgenommen. Dabei verabreicht der Pritschenmeister dem Beklagten - oder dann vielmehr dem Verurteilten -den Laufnarrenschlag und übergibt ihm seine Laufnarrenkappe.
